Mietrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht sind kompliziert und werden durch die täglich neue Rechtssprechung nahezu unüberschaubar.
Wir beraten und vertreten Sie in allen grundlegenden und praxisrelevanten Fragen und Problemen des Mietrechts.
Dies betrifft insbesondere Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung von Mietverträgen, Mietvertragsabschluss und Nachtragsvereinbarungen, Mietzins und Mietzinsänderungen bei preisfreien und preisgebundenen Wohnräumen, Nebenkosten, Mangelhaftigkeit der Mietsache und Gewährleistungsansprüchen wie z. B. Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Kostenvorschuss, Beendigungsmöglichkeiten eines unbefristeten/befristeten Mietverhältnisses durch den Vermieter/Mieter, asymmetrische Kündigungsfristen, Ansprüche des Vermieters/Mieters bei beendetem Mietverhältnis wie z.B. Schönheitsreparaturen, Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Rückbau aber auch in Fragen der Verjährung und der Insolvenz des Vermieters/Mieters und dergleichen mehr.