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Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren Spezialgebieten bearbeiten wir selbstverständlich auch Ihre Fälle aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Hierzu zählen die meisten „Alltagsstreitigkeiten“, wie z.B. Streitigkeiten aus einem Vertrag, wegen
Forderungen auf Schadensersatz, Sachmängel einer Kaufsache etc.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, also all jener Rechtsverhältnisse, die einen Vertrag, eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Hierzu zählen z.B. das Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht.

Wir helfen Ihnen aber auch bei Rechtsverhältnissen, welche nicht oder zumindest nicht zwingend auf wechselseitigem Vertrag beruhen, beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum etc.).

Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitzschutz und Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).

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Dr. Woeller, Tschakert & Partner
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