Kollektivarbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Betriebs- und Personalräte in der Regel gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gewerkschaften in allen Fragen der betrieblichen Mitwirkung bzw. Mitbestimmung der Arbeitnehmer, wie beispielsweise der Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus bieten wir Hilfestellungen bei der Durchführung der Wahl von Betriebsräten. Wir sind gemeinsam mit dem Betriebsrat aktiv bei Verhandlungen über den Abschluss eines Interessensausgleiches/Sozialplanes. Wir helfen bei der Durchsetzung der Rechte aus Tarifverträgen, stehen dem Betriebsrat zur Seite bei Fragen der Tarifbindung bzw. der Wirkungsweise eines Tarifvertrages sowie beispielsweise bei einem Tarifwechsel des Arbeitgebers wegen Betriebsübergang etc.
Wir zeigen dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung seiner Beteiligungsrechte bis hin zur Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren auf.
Darüber hinaus bieten wir Beratung und Vertretung im Arbeitskampfrecht.