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Opferrecht

Das Opferrecht dient dem Schutz des Geschädigten. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die berührt sein können, wenn es um die Aufarbeitung von Folgen einer Straftat geht.

"Gemeinsam im Recht für Opfer von Straftaten" bedeutet zumeist als Anwalt für Opferrecht im Strafverfahren dem Opfer zur Seite zu stehen und in seinem Sinne tätig zu werden.
Wir vertreten Sie daher in allen Strafsachen hier in Wetzlar oder an anderen Strafgerichten in unserem Einzugsbereich. Wir werden grundsätzlich dann nicht als Strafverteidiger tätig, sondern vertreten Sie als Zeugenbeistand, Vertreter der Nebenklage oder Person Ihres Vertrauens, um Ihre Interessen zu wahren.

Im Opferrecht geht aber auch um sämtliche Belange aus dem Zivil- und Sozialrecht. Auch aus diesen Rechtsgebieten gibt es Ansprüche, die einzufordern sind.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich liegt auf dem Opferentschädigungsrecht, insbesondere der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem OEG.

Natürlich tragen wir auch dafür Sorge, dass Ihnen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, die in der Geltendmachung von Schadensersatz- und /oder Schmerzensgeldansprüchen bestehen, zugesprochen werden können.

Aber auch der familienrechtliche Bereich kann betroffen sein. Denn auch innerhalb einer Familie kann es zu Straftaten kommen. Daher hat der Gesetzgeber das sog. Gewaltenschutzgesetz in Kraft treten lassen. Selbstverständlich sind Sie diesbezüglich ebenfalls bei uns in guten Händen, wenn es um Ihre Interessenvertretung geht.

Nicht zu vernachlässigen ist der Bereich des Arbeitsrechts, denn gerade in den letzten Jahren greift der Begriff des „Mobbing“ immer mehr um sich. Was Sie tun können, wenn Sie Mobbingopfer am Arbeitsplatz sind? Sprechen Sie uns an!

Wir setzen uns für Opfer ein.

Kontaktdaten

Dr. Woeller, Tschakert & Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte - Notar - Fachanwälte
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