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Erbrecht

Den Nachlass zu regeln bedarf sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Denn es gibt eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten, die – richtig eingesetzt und aufgefasst – der Durchsetzung der eigenen Vorstellung dienen.
Nicht von ungefähr sind ca. 95 % der privaten aufgesetzten Testamente unzulänglich, d. h. fehlerhaft abgesetzt, häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war.

Wir beraten Sie daher bei der Gestaltung und Auslegung von letztwilligen Verfügungen und deren Steuerfolgen, anderen Instrumentarien des Erbrechts wie Ersatzerbschaft, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Auflagen, Testamentvollstreckung, Pflichtteilsrecht sowie bei gerichtlichen Durchsetzungen von erbrechtlichen Ansprüchen.

Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei der Regelung Ihres letzten Willens. Ebenfalls sind wir mit der Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren befasst, soweit es nach einem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen kommt.

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