Bau- und Werkvertragsrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die Betreuung des gesamten Bauvorhabens sowohl auf Seiten des Bauherren als auch des Unternehmers.
Dies beginnt mit der Beratung über den Inhalt abzuschließender Verträge unter Berücksichtigung notwendiger und sinnvoller Regelungen. Umfasst wird der rechtliche Beistand bei dem Auftreten von Vertragsstörungen, wie insbesondere Bauzeitüberschreitungen oder ausbleibenden Zahlungen während der Bauzeit. Weiterhin sind wir befasst mit der Führung rechtlicher Auseinandersetzungen nach Erstellung des Bauwerkes, welche Mängel des Bauwerkes, die Abrechnung des Bauvorhabens oder sonstige Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer betreffen.
Selbstverständlich sind wir auch im Bereich des Bauordnungsrechtes, im Hinblick auf Baugenehmigungserteilung oder sonstige Anordnungen der Behörden, tätig.
Im Bereich des Vergaberechts (VOB/A; GWB) sind wir sowohl mit vorbereitender Beratung als auch mit der Führung von Verfahren wegen Vergabeverstößen befasst.
Erbrecht
Den Nachlass zu regeln bedarf sorgfältiger Überlegung und vor allem einiger Kenntnisse. Denn es gibt eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten, die – richtig eingesetzt und aufgefasst – der Durchsetzung der eigenen Vorstellung dienen.
Nicht von ungefähr sind ca. 95 % der privaten aufgesetzten Testamente unzulänglich, d. h. fehlerhaft abgesetzt, häufig mit der Folge, dass der Nachlass nicht so vererbt wird, wie es von der Erblasserin oder dem Erblasser geplant war.
Wir beraten Sie daher bei der Gestaltung und Auslegung von letztwilligen Verfügungen und deren Steuerfolgen, anderen Instrumentarien des Erbrechts wie Ersatzerbschaft, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnung, Vermächtnis, Auflagen, Testamentvollstreckung, Pflichtteilsrecht sowie bei gerichtlichen Durchsetzungen von erbrechtlichen Ansprüchen.
Wir helfen Ihnen und beraten Sie bei der Regelung Ihres letzten Willens. Ebenfalls sind wir mit der Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren befasst, soweit es nach einem Erbfall zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen kommt.