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Ehe- und Familienrecht

Dem Familienrecht kommt in der Gesellschaft und damit in der anwaltlichen Praxis immer größere Bedeutung zu, da bekanntlich immer mehr Ehen in Deutschland geschieden werden.
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Scheidungsrechts aber auch der Folgesachen wie Kindesunterhalt, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten auch außerhalb des Zugewinnsausgleiches, Rechte an der ehelichen Wohnung und des Hausrats, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Inhaltskontrolle und Abschluss von Eheverträgen, steuerlichen Fragen bei Trennung und Scheidung, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie in erbrechtlichen Angelegenheiten mit familienrechtlichem Bezug.

Einbezogen sind gesetzliche Verwandtenerbfolge, Ehegattenerbrecht, Nichtehelichenrecht, Adoptionsrecht, Lebenspartnerschaft, familienrechtliche Anordnungen in letztwilligen Verfügungen, erbrechtliche Auswirkungen des Scheidungsantrages und der gleichen mehr.

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