Verkehrsrecht
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen. Solche Ansprüche können im Bereich der Sachentschädigung, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten und bei Personenschäden wie verletzungsbedingten Aufwendungen und Schmerzensgeld bestehen.
Durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten und durch eine anwaltliche Vertretung ist gewährleistet, dass Sie den Ihnen zustehenden Geldbetrag auch erhalten werden. Wichtig zu wissen ist, dass bei alleinigem Verschulden des Gegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung tragen muss.
Aber auch in Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts, d. h. im Falle eines Geschwindigkeitsverstosses, des Überfahrens einer roten Ampel, des Nichteinhaltens der Abstandsregelungen etc. beraten wir Sie gerne.
Dazu gehört auch die Problematik der Punkte im Verkehrszentralregister deren Folgen und die Frage, wie Sie diese Punkte abbauen können.
Wir übernehmen gerne Ihre Vertretung im Verkehrsstrafrecht, z. B. bei Fahrten in fahruntüchtigem (z. B. alkoholisiertem) Zustand, bei Fragen des Entzuges der Fahrerlaubnis, und wie Sie Ihren Führerschein zurückerlangen können, usw.
Dazu gehört selbstverständlich auch die Problematik einer bevorstehenden medizinisch-psychologischen-Untersuchung (der sog. M.P.U.).