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Allgemeines Zivilrecht

Neben unseren Spezialgebieten bearbeiten wir selbstverständlich auch Ihre Fälle aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Hierzu zählen die meisten „Alltagsstreitigkeiten“, wie z.B. Streitigkeiten aus einem Vertrag, wegen
Forderungen auf Schadensersatz, Sachmängel einer Kaufsache etc.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, also all jener Rechtsverhältnisse, die einen Vertrag, eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Hierzu zählen z.B. das Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht.

Wir helfen Ihnen aber auch bei Rechtsverhältnissen, welche nicht oder zumindest nicht zwingend auf wechselseitigem Vertrag beruhen, beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum etc.).

Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitzschutz und Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).

Individualarbeitsrecht

Wir beraten und unterstützen Sie in allen mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden Problemkreisen.

Hier prüfen wir Ihre Arbeitsverträge und beraten Sie bei einer beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und auch durch Befristungen, die wir einer entsprechenden Kontrolle unterziehen. In diesem Zusammenhang werden Sonderkündigungsschutzrechte wie Mutterschutz, Schwerbehinderung und Betriebsratsmitgliedschaft beachtet. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Altersteilzeit und prüfen hier auch Ihre Verträge.

Wir begleiten Sie kompetent durch Gerichtsverfahren und unterstützen Sie im weiteren bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, betriebliche Altersversorgung oder Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld, zum Beispiel im Falle von Mobbing.

Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen. Solche Ansprüche können im Bereich der Sachentschädigung, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten und bei Personenschäden wie verletzungsbedingten Aufwendungen und Schmerzensgeld bestehen.

Durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten und durch eine anwaltliche Vertretung ist gewährleistet, dass Sie den Ihnen zustehenden Geldbetrag auch erhalten werden. Wichtig zu wissen ist, dass bei alleinigem Verschulden des Gegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung tragen muss.

Aber auch in Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts, d. h. im Falle eines Geschwindigkeitsverstosses, des Überfahrens einer roten Ampel, des Nichteinhaltens der Abstandsregelungen etc. beraten wir Sie gerne.
Dazu gehört auch die Problematik der Punkte im Verkehrszentralregister deren Folgen und die Frage, wie Sie diese Punkte abbauen können.

Wir übernehmen gerne Ihre Vertretung im Verkehrsstrafrecht, z. B. bei Fahrten in fahruntüchtigem (z. B. alkoholisiertem) Zustand, bei Fragen des Entzuges der Fahrerlaubnis, und wie Sie Ihren Führerschein zurückerlangen können, usw.
Dazu gehört selbstverständlich auch die Problematik einer bevorstehenden medizinisch-psychologischen-Untersuchung (der sog. M.P.U.).

Kontaktdaten

Dr. Woeller, Tschakert & Partner
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