Allgemeines Zivilrecht
Neben unseren Spezialgebieten bearbeiten wir selbstverständlich auch Ihre Fälle aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Hierzu zählen die meisten „Alltagsstreitigkeiten“, wie z.B. Streitigkeiten aus einem Vertrag, wegen Forderungen auf Schadensersatz, Sachmängel einer Kaufsache etc.
Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, also all jener Rechtsverhältnisse, die einen Vertrag, eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Hierzu zählen z.B. das Kauf-, Dienst- und Werkvertragsrecht.
Wir helfen Ihnen aber auch bei Rechtsverhältnissen, welche nicht oder zumindest nicht zwingend auf wechselseitigem Vertrag beruhen, beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeansprüche aus dem Eigentum etc.).
Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitzschutz und Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).
Individualarbeitsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie in allen mit dem Arbeitsrecht zusammenhängenden Problemkreisen.
Hier prüfen wir Ihre Arbeitsverträge und beraten Sie bei einer beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und auch durch Befristungen, die wir einer entsprechenden Kontrolle unterziehen. In diesem Zusammenhang werden Sonderkündigungsschutzrechte wie Mutterschutz, Schwerbehinderung und Betriebsratsmitgliedschaft beachtet. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Altersteilzeit und prüfen hier auch Ihre Verträge.
Wir begleiten Sie kompetent durch Gerichtsverfahren und unterstützen Sie im weiteren bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche auf Teilzeitbeschäftigung, Vergütung, betriebliche Altersversorgung oder Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld, zum Beispiel im Falle von Mobbing.
Mietrecht
Die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht sind kompliziert und werden durch die täglich neue Rechtssprechung nahezu unüberschaubar.
Wir beraten und vertreten Sie in allen grundlegenden und praxisrelevanten Fragen und Problemen des Mietrechts.
Dies betrifft insbesondere Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung von Mietverträgen, Mietvertragsabschluss und Nachtragsvereinbarungen, Mietzins und Mietzinsänderungen bei preisfreien und preisgebundenen Wohnräumen, Nebenkosten, Mangelhaftigkeit der Mietsache und Gewährleistungsansprüchen wie z. B. Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Kostenvorschuss, Beendigungsmöglichkeiten eines unbefristeten/befristeten Mietverhältnisses durch den Vermieter/Mieter, asymmetrische Kündigungsfristen, Ansprüche des Vermieters/Mieters bei beendetem Mietverhältnis wie z.B. Schönheitsreparaturen, Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Rückbau aber auch in Fragen der Verjährung und der Insolvenz des Vermieters/Mieters und dergleichen mehr.