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Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist als zweite Säule der Altersvorsorge nach wie vor die wichtigste Sozialleistung der Betriebe. Dabei fallen unter den Begriff der betrieblichen Altersversorgung alle Leistungen, die ein Arbeitgeber aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitnehmern oder dessen Hinterbliebenen in Form einer Alters- Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung erbringt.

Neben der vom Arbeitgeber gewährten betrieblichen Altersversorgung besteht seit 1999 der Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung also auf Umwandlung von Lohn in Versorgungsleistungen gegenüber dem Arbeitgeber, beispielsweise durch Einzahlung der Jahressonderzahlung in eine betriebliche Altersversorgung.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen Problemen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung auftreten, wie beispielsweise

  • vertragliche Verschlechterungen der Altersversorgung,
  • Durchsetzung von Diskriminierungsverboten, z. B. in Zusammenhang mit der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, Witwen und Witwern, Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten,
  • Fragen der Unverfallbarkeit einer betrieblichen Altersversorgung,
  • Probleme im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang,
  • Anpassung des Ruhegeldes an die Lebenshaltungskosten,
  • Schutz und Sicherung bei Insolvenz,
  • Veränderung/Verschlechterung von Versorgungsversprechen etc.

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